Wahlperiode 2019-2024
Die Kirchenverwaltung ist ein Gremium, welches sich um die Verwaltung des kirchlichen Vermögens und der damit zusammenhängenden Aufgaben und Pflichten kümmert. Die Kirchenverwaltung besteht aus acht gewählten Mitgliedern, einem Vertreter aus dem Pfarrgemeinderat und dem Ortspfarrer. Die zu bewältigenden Aufgaben dieses Gremiums erstrecken sich über mehrere Bereiche. Die Kirchenverwaltung wird auf sechs Jahre gewählt.
Aufgaben der Kirchenverwaltung:
• Verwaltung des Kirchenvermögens
• Erstellung eines Haushaltsplanes
• Verwaltung von Spendengelder
• Unterhalt der Kirchen
• Sorge um die Aufwendungen für Liturgie und Seelsorge
• Unterhalt kirchlicher Gebäude
• Bereitstellung des Sachbedarfs für die pastoralen Aufgaben der Seelsorger
• Aufbringung der Entlohnung kirchlicher Mitarbeiter
• Bestreitung des Verwaltungsaufwandes
• Unterhalt der kirchlichen Kindergärten