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Wiedereintritt

„Kircheneintritt“ ist für Sie zur Frage geworden, und Sie wenden sich an uns. Darüber sind wir froh. Christ wird man durch die Taufe und wir glauben daran, dass diese Taufe für immer Bestand hat. Auch wenn man im deutschsprachigen Raum einer staatlichen Stelle gegenüber erklären kann, dass man nicht mehr zur katholischen Kirche gehören will („Kirchenaustritt“), bleibt nach kirchlichem Verständnis die Zugehörigkeit durch die Taufe bestehen. Allerdings wurde sie durch die Austrittserklärung sozusagen „deaktiviert“ mit Folgen für unsere Gemeinschaft und die „Ausgetretenen“.

Sie möchten (wieder) mit der katholischen Kirche Kontakt aufnehmen. Darüber freuen wir uns. Wenn Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit wieder aktivieren möchten, helfen wir Ihnen gerne dabei. Sie brauchen nicht wieder neu getauft zu werden. Wenden Sie sich einfach vertrauensvoll an unser Pfarrbüro (Tel. 08191/4300).

Stadtpfarrer Gregory Herzel, Diakon Klaus Mittermeier oder Diakon Thomas Grünwald wird dann mit ihnen einen Gesprächstermin vereinbaren. In diesem Gespräch geht es darum, anzuschauen, was Sie dazu gebracht hatte, ihren Austritt zu erklären, und was Sie jetzt bewegt, wieder zur katholischen Kirche gehören zu wollen. Es geht um das, was verletzt wurde, was trennt, was verbindet, was bleibt, was sich verändert hat, damit Sie versöhnt wieder in der Gemeinschaft der Kirche leben können.

In einer schlichten Feier, die im kleinen Kreis stattfindet, erklären Sie mit dem Glaubensbekenntnis ihre Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Kirche und Stadtpfarrer Gregory Herzel bestätigt dies im Namen der katholischen Kirche. Dieser Vorgang kostet vielleicht etwas Überwindung und Zeit, aber kein Geld. Sie müssen auch keine Kirchensteuer nachzahlen.

Für den Antrag zur Wiederaufnahme, den wir für Sie stellen, brauchen Sie einen aktuellen Taufschein, den sie von der Pfarrei erhalten, in der sie getauft wurden, (sollten Sie nicht wissen, wo Sie getauft wurden, helfen wir Ihnen gerne weiter) und einen Nachweis über Ihren Austritt.

Sollten Sie inzwischen in eine andere Glaubensgemeinschaft eingetreten sein, müssten Sie dort den Austritt erklären.